Was müssen wir in unserer Heilpraktiker-Praxis beachten, wenn wir neue Patienten aufnehmen?
Ein Datenschutzvorfall kann für Heilpraktiker-Praxen weitreichende Folgen haben – sowohl rechtlich als auch in Bezug auf das Vertrauen der Patienten. Es stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen zu treffen sind, wenn eine Heilpraktiker-Praxis neue Patienten aufnimmt.
In diesem Beitrag erläutert Melodie Lange, eine erfahrene Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit, worauf Heilpraktiker unbedingt achten sollten, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und die sensiblen Gesundheitsdaten ihrer Patienten bestmöglich zu schützen.
Transkript des Videos:
Ein Mammut-Kunde hat gefragt, was es zu beachten gilt, wenn in der Heilpraktikerpraxis neue Patienten aufgenommen werden.
Mein Name ist Melodie Lange, und ich bin Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit in Ingolstadt.
Wenn Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker neue Patienten aufnehmen, ist der Datenschutz von höchster Bedeutung.
Sie verarbeiten nämlich nicht nur die personenbezogenen Daten der Patienten wie Name und Anschrift, sondern insbesondere besonders sensible Gesundheitsdaten.
Dafür benötigen Sie eine solide Rechtsgrundlage.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur dann zulässig, wenn Sie eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten haben.
Diese Einwilligung muss klar und unmissverständlich sein und sollte schriftlich festgehalten werden – entweder in Papierform oder auch digital.
Dabei ist es wichtig, dass die Einwilligung umfassend ist. Das bedeutet, dass Sie den Patienten nicht nur um die Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten innerhalb der Praxis bitten, sondern auch für jede weitere Datenweitergabe eine separate Einwilligung einholen müssen.
Beispielsweise, wenn Sie die Daten zu Abrechnungszwecken an externe Stellen, Proben an Labore, oder Befunde an den Hausarzt des Patienten weitergeben wollen.
Für jeden dieser spezifischen Verwendungszwecke benötigen Sie eine gesonderte Einwilligung, welche jederzeit vom Patienten widerrufen werden kann.
Hierfür bietet es sich an, ein Formular zu erstellen, in dem die verschiedenen Zwecke klar aufgeführt sind und die Patienten durch proaktives Ankreuzen ihre Zustimmung geben können.
Zusätzlich sollten Sie Ihre Patienten über den Umfang und Zweck der Datenverarbeitung aufklären.
Das erfolgt durch eine sogenannte Datenschutzerklärung, die Sie gemeinsam mit dem Einwilligungsformular bereitstellen.
In dieser Datenschutzerklärung müssen Sie klar und verständlich erläutern, wie die Daten und in welchem Umfang die Daten verarbeitet werden.
Die genauen Anforderungen an eine solche Datenschutzerklärung ergeben sich aus Art. 13 DSGVO.
Der Schutz der Daten Ihrer Patienten sollte immer oberste Priorität haben. Indem Sie klare Einwilligungen einholen und umfassend über die Datenverarbeitung informieren, tragen Sie dazu bei, das Vertrauen Ihrer Patienten zu stärken und rechtliche Sicherheit für Ihre Praxis zu gewährleisten.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr Team Datenschutz
Unsere Datenschutzexperten beantworten Ihre Fragen und bieten Ihnen bei Bedarf umfassende Unterstützung rund um den Schutz Ihrer Daten. Mit langjähriger Erfahrung, klarem Blick auf aktuelle Entwicklungen und fundiertem Fachwissen entwickeln sie maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Thomas Rosin
Bad Schwartau
Berater für Datenschutz und Informationssicherheit
Melodie Lange
Ingolstadt
Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit
Christian Schröder
Oberhausen b. München
Berater für Datenschutz und Informationssicherheit
Aaron Nourbakhsh
Hannover
Berater für Datenschutz und Informationssicherheit