Die Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Webseiten-Ersteller und dem Hoster

In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten ein zentrales Anliegen für Unternehmen.

Insbesondere bei Erstellung und Hosting von Webseiten sind sensible Informationen involviert, weshalb die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen von höchster Bedeutung ist.

Hierbei spielt der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Verträgen) eine entscheidende Rolle, um die rechtlichen Anforderungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen.

Mit dem Webseiten-Ersteller

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist erforderlich, wenn der Webseiten-Ersteller Zugriff auf personenbezogene Daten hat oder diese im Auftrag des Unternehmens verarbeitet.

Dies ist in der Regel der Fall, da bei der Erstellung einer Webseite oft personenbezogene Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Zahlungsinformationen verarbeitet werden.

Der AV-Vertrag regelt die genauen Bedingungen der Datenverarbeitung und stellt sicher, dass der Ersteller die Datenschutzbestimmungen einhält und die Daten nur gemäß den Anweisungen des Unternehmens verwendet.

Mit dem Hoster der Webseite

Beim Hosting der Webseite ist ebenfalls ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich, da der Hoster Zugriff auf die Datenbanken und Server hat, auf denen die Webseite gehostet wird.

Auch wenn der Hoster die Daten nicht aktiv verarbeitet, sondern nur den Speicherplatz und die technische Infrastruktur bereitstellt, ist er dennoch als Auftragsverarbeiter anzusehen und muss daher die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Der AV-Vertrag regelt die Bedingungen der Datenspeicherung und -sicherheit sowie die Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes.

Rechtliche Verpflichtung und Haftung

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch den Webseiten-Ersteller und Hoster ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern dient auch dem Schutz der Daten und der Reputation des Unternehmens.

Bei Verstößen gegen die DSGVO können empfindliche Bußgelder verhängt werden, und das Unternehmen kann für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht werden.

Durch den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen werden die Verantwortlichkeiten klar definiert und die rechtliche Grundlage für die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen.

Fazit

Auftragsverarbeitungsverträge mit dem Webseiten-Ersteller und dem Hoster sind unerlässlich, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der DSGVO sicherzustellen und das Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen.

Durch klare Vereinbarungen zur Datenverarbeitung und -sicherheit können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden stärken und ihre Reputation als vertrauenswürdiger Anbieter sicherstellen.

Über die Autorin:

Simone Seidel ist zertifizierte Datenschutzbeauftragte und operativ tätige Geschäftsführerin der e|s|b data gmbh. Die e|s|b data gmbh bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderer Datenschutzbestimmungen.

Des Weiteren hat die e|s|b data gmbh sowohl Softwarelösungen für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes als auch für ein Löschkonzept nach DSGVO entwickelt.

Simone Seidel E|S|B Data

Kontakt:  info@esb-data.de

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