Sponsoren auf Vereins-Website veröffentlichen?

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Darf unser Verein Sponsoren, Privatpersonen und Unternehmen auf der Internetseite veröffentlichen?

Datenschutzbeauftragter Thomas Rosin erklärt, was zu beachten ist, wenn ein Verein, Sponsoren auf der Vereinswebsite veröffentlicht möchte. Er erläutert wichtige Datenschutzaspekte, die bei der Veröffentlichung von Namen und Fotos von Einzelpersonen zu beachten sind, und gibt praktische Tipps zum Umgang mit Unternehmenslogos und Markennamen.

Zudem betont er die Notwendigkeit von Einwilligungen und empfiehlt die Nutzung von Mustervorlagen für die datenschutzkonforme Einholung von Einwilligungen.

Transkript des Videos:

Moin, ein Mammut Kunde fragt: „Darf unser Verein Sponsoren z.B Privatpersonen oder Unternehmen auf der Internetseite veröffentlichen?“

Mein Name ist Thomas Rosin. Ich bin Datenschutzbeauftragter und berate Unternehmen und Selbstständige beim Daten und Informationsschutz.

Die Suche nach Sponsoren ist für Vereine immer eine schwierige Arbeit. Umso mehr freuen sich alle, wenn dann eine Sponsorenzusage vorliegt.

Bei der Veröffentlichung der Sponsoren gibt’s aber einiges zu beachten und nicht alle diese Dinge haben unbedingt etwas mit dem Datenschutz zu tun.

Wenn Sie Namen oder gar Fotos von einzelnen Personen veröffentlichen wollen, dann ist das ein Thema für den Datenschutz, dazu gleich mehr.

Oft sind Sponsoren aber auch Unternehmen und was liegt dann näher als die Namen und die Logos der Unternehmen auf der Webseite ihres Vereins zu veröffentlichen? Aber vorsichtig. Nicht jedes Unternehmen möchte als Sponsor genannt werden. Manche wollen auch einfach nur still unterstützen.

Logos und Markennamen von Unternehmen sind meistens besonders geschützt. Eine Verwendung darf nur erfolgen, wenn die Unternehmen dem zustimmen.

Ich empfehle, eine öffentliche Nennung mit den Unternehmen aktiv abzusprechen. Erfahrene Unternehmen, die bringen direkt eine Sponsorenvereinbarung mit, in der solche Dinge geregelt sind und wenn nicht, dann sollten die getroffenen Absprachen zumindest in einem Brief oder in einer E-Mail dokumentiert werden.

Jetzt aber zurück zum Datenschutz. Wenn Namen bzw. Fotos von Einzelpersonen veröffentlicht werden sollen, dann ist das in den meisten Fällen nur mit einer vorherigen Einwilligung möglich.

Sponsoren sind davon auch nicht ausgenommen. Eine datenschutzrechtliche Einwilligung ist mehr als einfach nur eine kurze Nachfrage. Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, welchen Inhalt eine Einwilligung haben muss und wann bzw. wie eine Einwilligung einzuholen ist.

Mein Rat ist: viele Verbände oder auch Behörden veröffentlichen Muster für Fotoeinwilligung beispielsweise, ähm, auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration. Oder, wenn Ihr Verein zu einem größeren Verband gehört, fragen Sie dort einmal nach einem Muster. Nutzen Sie auf jeden Fall passende Mustervorlagen oder fragen Sie einfach mal bei einem Datenschützer in Ihrer Nähe, tschüss.

Ihr Team Datenschutz

Unsere Daten­schutz­experten beant­worten Ihre Fragen und bieten Ihnen bei Bedarf um­fassende Unter­stützung rund um den Schutz Ihrer Daten. Mit lang­jähriger Er­fah­rung, klarem Blick auf aktuelle Ent­wick­lungen und fundier­tem Fach­wissen ent­wickeln sie maß­geschnei­derte Lö­sungen, die genau auf Ihre Bedürf­nisse zu­geschnitten sind.

Thomas Rosin – Berater für Datenschutz und Informationssicherheit

Thomas Rosin

Bad Schwartau

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Melodie Lange - Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit

Melodie Lange

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Christian Schröder - Berater für Datenschutz und Informationssicherheit

Christian Schröder

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Aaron Nourbakhsh - Berater für Datenschutz und Informationssicherheit

Aaron Nourbakhsh

Hannover

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